Wir stärken das Petitionsrecht
- Viele Bürger*innen wollen sich aktiv in den politischen Prozess einbringen. Eine Petition an den Deutschen Bundestag ist dafür ein guter Weg.
- Wir stärken das Petitionsrecht. Damit verbessern wir die Sichtbarkeit und Wirksamkeit von Bürger*innenanliegen.
- Mit Reformen im Petitionsverfahren machen wir es Petent*innen jetzt leichter, um gesellschaftliche Unterstützung für ihre Anliegen zu werben.
Nach zwei Jahrzehnten Stillstand setzen wir im Petitionsausschuss wichtige Meilensteine, damit Bürger*innen aktiv den politischen Prozess noch besser mitgestalten können. Das betrifft vor allem die „Öffentlichen Petitionen“: Schon ab 30.000 statt bisher 50.000 Mitzeichnungen wird jetzt eine Petition in einer öffentlichen Ausschusssitzung beraten. Die Frist für das Sammeln der Unterschriften wird von vier auf sechs Wochen verlängert.
Aber auch insgesamt wird das Petitionsverfahren optimiert. Überlange Petitionsverfahren sollen so vermieden werden. An andere Fachausschüsse zur Mitberatung überwiesene Petitionen sollen von dort schneller an den Petitionsausschuss zu Entscheidung zurückkommen.
Darüber hinaus wollen wir es in einem nächsten Schritt möglich machen, dass Petitionen ab 100.000 Unterschriften künftig im Plenum des Bundestages beraten werden können.
Jahresbericht 2023 – die demokratische Agenda der Bürger*innen
Diese Reformen beim Petitionsverfahren haben wir pünktlich zur Vorlage des Jahresberichtes 2023 des Petitionsausschusses beschlossen. Damit setzen wir ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.
Der Jahresbericht 2023 zeigt einmal mehr, dass die Bürger*innen und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen eigene Themen auf die politische Agenda setzen und Petitionen als Instrument der demokratischen Mitwirkung nutzen.
So ist die Anzahl der Mitzeichnungen der veröffentlichten Petitionen auf 1.590.026 Unterstützungen/Mitzeichnungen öffentlicher Petitionen erneut deutlich angestiegen.
Die Themen, die die Menschen umtreiben, reichen vom Protest gegen die Schließungen von Geburtshilfestationen, über die Forderung nach Vereinfachung beim Erwerb und Betrieb von Balkonsolaranlagen, der gesicherten Finanzierung einer Kindergrundsicherung bis hin zum Einsatz für wirkungsvolle Programme zum Schutz von Frauen gegen Gewalt, auch in Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt („Istanbul-Konvention“).
Gleiche Teilhabe für alle Bürger*innen
Mit den jetzt im Petitionsausschuss beschlossenen Reformen setzen wir das um, was die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Beschluss am 26. September 2023 formuliert hatte: Das Petitionsrecht stärken, mehr Mitwirkung am demokratischen Prozess ermöglichen, das Quorum zur Mitzeichnung senken, die Mitzeichnungsfrist verlängern, die Möglichkeit, Petitionen im Plenum zu debattieren, auf den Weg bringen, überlange Petitionsverfahren reduzieren, gemeinsam mit der Verwaltung alle Verfahrensschritte überprüfen und nach Wegen für ein effektives, modernes, leicht zugängliches und nachvollziehbares Petitionsverfahren suchen.
Das war der Auftrag. Mit den jetzigen Reformen haben wir diesen wichtigen Schritt gemacht. Und wir wollen weitergehen. Wir wollen den Petitionsausschuss zu einem Ort der Mitgestaltung und des Dialogs mit Bürger*innen machen, wo der Austausch von Argumenten und das Zuhören einen zentralen Platz haben. Gleiche Teilhabe aller Bürger*innen an politischer Partizipation kann nur gelingen, wenn sichergestellt wird, dass unterschiedlichste Interessen unabhängig von Ressourcen und Organisationsformen Gehör finden.
Demokratisches Engagement aufgreifen, politische Beteiligung allen Menschen zugänglich machen, inklusive Petitionsverfahren ausbauen – das ist und bleibt der richtige Weg für eine vitale Demokratie, den wir auch in Zukunft weiter beschreiten werden.